Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
Entwurf: 12 offene Angaben sind markiert und vor dem Livegang zu ergänzen.
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Marina Müller (inktimate, Hochstraße 4, 91166 Georgensgmünd) – im Folgenden „das Studio“ – und Kundinnen und Kunden rund um Tattoo-Termine und Beratungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Tätowierungen, Überarbeitungen (Rework), Cover-ups, Flash-Tattoos und Beratungstermine zwischen dem Studio und seinen Kundinnen und Kunden in der zum Zeitpunkt der Terminbestätigung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen von Kundinnen und Kunden gelten nur, wenn das Studio ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Absprachen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über das Anfrageformular, per E-Mail oder persönlich ist noch kein verbindliches Angebot, sondern dient der Abstimmung von Motiv, Größe, Körperstelle und Terminwunsch.
Auf Grundlage der Anfrage erhält die Kundin bzw. der Kunde ein unverbindliches Angebot mit Preisrahmen und einem Terminvorschlag; bei individuellen Motiven wird der Entwurf in der Regel erst vor oder am Termin abgestimmt.
Der Vertrag kommt zustande, wenn das Studio den Termin schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt und die vereinbarte Anzahlung fristgerecht eingegangen ist. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Reservierung des Termins.
Frist für den Eingang der Anzahlung: [PLATZHALTER: z. B. „innerhalb von X Tagen nach Terminbestätigung“]
§ 3 Preise, Anzahlung und Zahlung
Jedes Tattoo wird individuell kalkuliert. Der Preis richtet sich nach Größe, Detailgrad, Körperstelle und Zeitaufwand und wird nach der Anfrage als Angebot bzw. Preisrahmen mitgeteilt. Alle Preise sind Endpreise.
[PLATZHALTER: Preisgestaltung präzisieren, z. B. Festpreis je Motiv, Stundensatz von X € oder Mindestpreis von X €]
Anzahlung: Für die verbindliche Reservierung eines Termins ist eine Anzahlung in Höhe von [PLATZHALTER: Betrag in € oder Prozentsatz des Angebotspreises] zu leisten. Die Anzahlung wird vollständig auf den Endpreis angerechnet. Sie deckt insbesondere den Aufwand für Entwurf und Terminreservierung.
Der Restbetrag ist nach Abschluss der Sitzung fällig. Zahlungsarten: [PLATZHALTER: z. B. Barzahlung, EC-Karte, Überweisung, PayPal]
Bei mehreren Sitzungen wird jede Sitzung einzeln abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Absage und Verschiebung durch Kundinnen und Kunden
Ein Termin kann bis [PLATZHALTER: Frist, z. B. „X Tage (Werktage?) vor dem Termin“] kostenfrei abgesagt oder [PLATZHALTER: Anzahl, z. B. „einmalig“] verschoben werden. Bei einer Verschiebung bleibt die Anzahlung erhalten und wird auf den neuen Termin angerechnet.
Bei einer späteren Absage oder wenn ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, kann das Studio die Anzahlung als pauschalen Ersatz für bereits erbrachten Aufwand (Entwurf, Reservierung) einbehalten. [PLATZHALTER: Regelung bestätigen – Einbehalt der Anzahlung und/oder zusätzliche Ausfallgebühr in Höhe von X €/X %]
Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Termins werden angerechnet.
Absagen und Verschiebungen sollten per E-Mail erfolgen, damit der Zeitpunkt nachvollziehbar ist. Bei Verspätungen von mehr als [PLATZHALTER: X Minuten] kann der Termin gekürzt oder als nicht wahrgenommen behandelt werden.
§ 5 Absage und Verschiebung durch das Studio
Muss das Studio einen Termin aus wichtigem Grund absagen – etwa wegen Krankheit oder höherer Gewalt –, wird so früh wie möglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Wird kein Ersatztermin gewünscht, erstattet das Studio die geleistete Anzahlung vollständig.
Das Studio kann eine Tätowierung am Termin ablehnen oder abbrechen, wenn gesundheitliche Gründe dagegensprechen (§ 7), die Kundin bzw. der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder ein gewünschtes Motiv gegen geltendes Recht verstößt oder verfassungsfeindliche, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte zeigt. Für bereits erbrachte Leistungen wird ein angemessener Anteil berechnet.
§ 6 Mindestalter und Ausweis
Tätowiert werden ausschließlich volljährige Personen ab 18 Jahren. Eine Einwilligung der Eltern ersetzt dies nicht. Zum Termin ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Kann das Alter nicht nachgewiesen werden, findet die Tätowierung nicht statt; § 4 gilt entsprechend.
§ 7 Gesundheitliche Voraussetzungen und Aufklärung
Vor jeder Tätowierung wird im Studio über Ablauf, Risiken und Pflege aufgeklärt; anschließend wird eine schriftliche Einwilligungserklärung unterzeichnet. Dabei werden auch gesundheitliche Fragen gestellt. Diese sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Eine Tätowierung kann insbesondere in folgenden Fällen nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen:
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Einnahme blutverdünnender Medikamente
- Hauterkrankungen, Entzündungen, frische Verletzungen oder Sonnenbrand im zu tätowierenden Bereich
- bekannte Allergien gegen Farbbestandteile oder Pflegeprodukte
- Erkrankungen, die die Wundheilung oder das Immunsystem beeinträchtigen, z. B. Diabetes, Blutgerinnungsstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Neigung zu Keloiden oder überschießender Narbenbildung
Die Liste ist nicht abschließend. Im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen. Das Studio trifft keine medizinischen Diagnosen. Verschweigt eine Kundin bzw. ein Kunde gesundheitliche Umstände, die für die Tätowierung erheblich sind, können daraus entstehende Folgen nicht dem Studio angelastet werden.
§ 8 Mitwirkungspflichten und Pflege
Ein schönes Ergebnis hängt wesentlich von der Vorbereitung und der Pflege in den Wochen danach ab. Kundinnen und Kunden verpflichten sich, ausgeruht, gesund und nüchtern zum Termin zu erscheinen und die vor dem Termin mitgeteilten Hinweise zu beachten – siehe Vorbereitung (Precare).
Nach dem Termin sind die mündlich und schriftlich erteilten Pflegehinweise zu befolgen – siehe Pflege (Aftercare). Werden diese nicht beachtet, kann dies den Heilungsverlauf und das Ergebnis beeinträchtigen.
§ 9 Entwürfe, Urheberrecht und Fotos
Alle Entwürfe und Zeichnungen sind geistiges Eigentum von Marina Müller und urheberrechtlich geschützt. Mit der Tätowierung erhält die Kundin bzw. der Kunde das Recht, das Tattoo am eigenen Körper zu tragen und zu zeigen, auch auf privaten Fotos und in sozialen Medien.
Eine Weitergabe der Entwürfe an Dritte, die Verwendung für weitere Tätowierungen oder eine sonstige Vervielfältigung ist ohne Zustimmung nicht gestattet. Entwürfe werden in der Regel nicht vorab herausgegeben.
Bringt eine Kundin bzw. ein Kunde eigene Vorlagen mit, wird versichert, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
Fotos und Videos des Tattoos verwendet das Studio für Portfolio, Website oder Social Media nur mit vorheriger, gesonderter Einwilligung. Diese ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf den Vertrag und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Nachstechen
Da jede Haut anders heilt, kann es vorkommen, dass einzelne Stellen nach der Abheilung nachgearbeitet werden müssen. Ein Nachstechen ist innerhalb von [PLATZHALTER: Zeitraum, z. B. „X Wochen bis X Monate nach dem Termin“] [PLATZHALTER: „kostenfrei“ oder „gegen eine Gebühr von X €“] möglich, sofern die Pflegehinweise eingehalten wurden.
Ein kostenfreies Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn Mängel auf unzureichende Pflege, Sonnenbäder, Solarium, Schwimmbad- oder Saunabesuche während der Heilung, Verletzungen oder andere Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht vom Studio zu vertreten sind. Gesetzliche Ansprüche bei Mängeln bleiben davon unberührt (§ 11).
Der Termin zum Nachstechen ist rechtzeitig per E-Mail zu vereinbaren und erst nach vollständiger Abheilung möglich.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
Das Studio arbeitet mit größter Sorgfalt, unter hygienischen Bedingungen und mit Farben, die den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Haut ist ein lebendiges Material: Heilungsverlauf, Farbaufnahme und Alterung eines Tattoos sind individuell verschieden. Geringfügige Abweichungen von Entwurf oder Vorlage, die sich aus Hautbeschaffenheit, Körperstelle und Technik ergeben, stellen keinen Mangel dar. Bei Fineline-Tattoos ist eine gewisse Veränderung der Linien im Laufe der Jahre natürlich.
Rötungen, Schwellungen, leichte Krusten oder Juckreiz sind während der Heilung üblich. Treten ungewöhnliche Reaktionen auf (z. B. starke Entzündung, Fieber oder allergische Reaktionen), sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt und das Studio informiert werden.
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen der Nacherfüllung wird dem Studio zunächst Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beheben, insbesondere durch Nachstechen.
Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kundinnen und Kunden regelmäßig vertrauen dürfen – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände wird nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen gehaftet.
§ 12 Widerrufsrecht
Verträge über Tattoo-Termine werden für einen konkreten Termin geschlossen. Nach Auffassung des Studios handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher auch dann nicht, wenn der Vertrag per E-Mail oder über die Website geschlossen wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Die Möglichkeit, einen Termin nach § 4 abzusagen oder zu verschieben, bleibt davon unberührt.
[PLATZHALTER: Anwaltlich prüfen lassen, ob die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Tattoo-Termine greift. Falls nicht: Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular einfügen und – bei Vertragsschluss über die Website – die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB („Vertrag widerrufen“-Button) umsetzen.]
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Das Studio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [PLATZHALTER: Formulierung bestätigen – muss mit dem Impressum übereinstimmen]
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.